Erstellt am: 25.06.2020

Cookie-Lösungen nach der BGH-Entscheidung. Brauchen Website-Betreiber eine Einwilligung der Nutzer, wenn sie bei Besuch der Seiten auf ihren Websites Cookies setzen wollen?

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Der Bundesgerichtshof hat nun mit einigermaßen abenteuerlicher Begründung entschieden: „Ja!“

Der Bundesgerichtshof hat am 28. Mai 2020 entschieden, dass das Setzen und Auslesen von Cookies auch in Deutschland grundsätzlich einer Einwilligung bedarf.

Was folgt daraus für Betreiber von Unternehmenswebsites, für Plattformen und für Online-Shops?

Spannend ist vor allem die Frage, was daraus für die vielen Websites folgt:

• Muss man nun ein Consent-Management-Tool einsetzen und worauf muss man bei der Auswahl achten?

• Wie einfach muss man es dem Nutzer machen, das Setzen von Cookies abzulehnen?

• Darf man die Einwilligung mit anderen Erklärungen verbinden?

• Wann kann man auf eine Einwilligung verzichten?

In unserem 60-minütigen Webinar haben die Rechtsanwälte Corinna Grasmück und Dr. Martin Schirmbacher  von HÄRTING Rechtsanwälte du die aktuelle Rechtslage bei der Verwendung von Cookies analysiert  und an konkreten Beispielen einige der beliebtesten Varianten von Cookie-Banners präsentiert, die den Anforderungen der DSGVO entsprichen.

Hier finden Sie die Aufzeichnung unseres Webinars.



In Zusammenarbeit mit:

Härting