Bundestag verabschiedet IT-Sicherheitsgesetz

12.06.2015

Unternehmen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro

Auf Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energieversorger und Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten kommen neue Pflichten zu. Wer Einrichtungen betreibt, die für das Gemeinwesen besonders wichtig sind, muss künftig Mindeststandards zur IT-Sicherheit einhalten und erhebliche Störungen melden. Auch Bundesbehörden müssen Standards verbessern.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll zur internationalen Zentralstelle für IT-Sicherheit ausgebaut werden. Es soll die Meldungen der Betreiber kritischer Infrastrukturen auswerten. Aus diesen muss auf jeden Fall hervorgehen, in welcher Art von Einrichtung oder Anlage der Betreiber die gestörte Informationstechnik einsetzt. Für die geplanten Mindestanforderungen wird nur ein Rahmen vorgegeben, die Details sollen von den betroffenen Firmen zusammen mit Verbänden und dem BSI festgelegt werden.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-verabschiedet-IT-Sicherheitsgesetz-2689526.html