Wie (rechts-)sicher Unternehmen sein müssen

18.09.2017

Forum Tax, Law and Compliance informierte u.a. zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO)

Nicht erst mit dem IT-Sicherheitsgesetz müssen Unternehmen sich Gedanken über die Sicherheit der eingesetzten oder angebotenen Informationstechnik machen. Erstrecht ist das kein auf sogenannte KRITIS-Unternehmen beschränktes Thema.

Die Rechtsanwälte Dr. Martin Schirmbacher und Daniel Schätzle von der HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbH gaben letzten Donnerstag einen kurzweiligen Überblick zu der aktuellen und zukünftigen Rechtslage, insbesondere mit Schwerpunkten bei der Anwendung der EU-Datenschutzgrundverordnung ab dem 25. Mai 2018 im Vergleich zur bestehenden Bundesdatenschutzgrundverordnung (BDSG) und zur Meldepflicht bei Datenpannen.

Herr Schätzle segmentierte häufig gebrauchte Begriffe, wie IT-Sicherheitsgesetz für KRITIS-Unternehmen, Telemediengesetz, Rechenschaftspflicht, Handels- und Steuerrecht, Vertragsrecht und Strafrecht, bspw. bei der Ausspähung von Daten, und "Stand der Technik".

Die Zulässigkeit von Datenverarbeitung wird zukünftig viel mehr von der IT-Sicherheit abhängen.
So wurde das Veranstaltungsprogramm durch PIO Security abgerundet, die zeigten, wo die Gefahren lauern und welche einfachen Maßnahmen dagegen helfen. Die Daten der Kunden und des Unternehmens sind wichtige Assets, die von jeder Seite aus geschützt werden müssen. Neben dem theoretischen Schutz ist es wichtig, dass auch in der Praxis alle Daten abgesichert sind.

Wir danken der HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbH für die sehr interessanten und kompakten Informationen und die Gastfreundschaft.