Das neue Verfahren macht es möglich, dass Kundinnen und Kunden bereits unmittelbar nach Antragstellung mit ihrem jeweiligen Projekt - allerdings auf eigenes Risiko - beginnen können. Bisher war dem Projektstart eine Prüfphase vorgeschaltet, die künftig entfällt. Unberührt von dem neuen Verfahren bleibt der bisherige Begutachtungsprozess mit den entsprechenden Prüfschritten.
Die IBB weist darauf hin, dass die sich nach der fachlichen Prüfung ergebende Pro FIT-Finanzierung hinsichtlich Art und Höhe vom Antrag abweichen kann. Zudem können nur die projektbezogenen Ausgaben, die ab dem Eingang des Antrags getätigt wurden, als förderfähig anerkannt werden.
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