IBB und Land Berlin verbessern Antragsverfahren für Technologieprogramm „Pro FIT“

01.02.2018

Seit dem 1. Januar 2018 gilt für die Technologieförderprogramme „Pro FIT“ und „Pro FIT-Frühphasenfinanzierung“ ein vereinfachtes einstufiges Antragsverfahren.

Fotoquelle: Investitionsbank Berlin

Das neue Verfahren macht es möglich, dass Kundinnen und Kunden bereits unmittelbar nach Antragstellung mit ihrem jeweiligen  Projekt - allerdings auf eigenes Risiko - beginnen können. Bisher war dem Projektstart eine Prüfphase vorgeschaltet, die künftig entfällt. Unberührt von dem neuen Verfahren bleibt der bisherige Begutachtungsprozess mit den entsprechenden Prüfschritten.

Die IBB weist darauf hin, dass die sich nach der fachlichen Prüfung ergebende Pro FIT-Finanzierung hinsichtlich Art und Höhe vom Antrag abweichen kann. Zudem können nur die projektbezogenen Ausgaben, die ab dem Eingang des Antrags getätigt wurden, als förderfähig anerkannt werden.

Weitere Informationen zum Programm „Pro FIT“ und zu anderen Wirtschaftsförderprogrammen der IBB erhalten Sie bei der 

 

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