Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes durch die Bundesregierung - SIBB sagt: Crowdinvesting fördern und nicht überregulieren

18.08.2014


Die Bundesregierung legte mit ihrem Gesetzesentwurf für Kleinanleger ein Papier vor, dessen Ziel und Zweck der Schutz der Verbraucher bei der Investition ihrer Vermögensanlagen sein soll. Der Branchenverband der IT- und Internetwirtschaft der Hauptstadtregion, SIBB e.V., begrüßt grundsätzlich eine solche Regelung. Der SIBB sieht jedoch in dem jetzt vorliegenden Entwurf wichtigen Nachbesserungsbedarf gerade im Bereich der Start-up-Förderung. Dieser ist laut Verband nötig, wolle man das erklärte Ziel, junge Unternehmensgründungen und Start-ups in Deutschland zu fördern, nicht konterkarieren.

Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des SIBB e.V., Thomas Schröter: „Die Möglichkeit der Unternehmensfinanzierung über das Einsammeln von Kapital vieler `kleiner` Investoren ist für viele Start-ups gerade in unserer Branche eine relevante Option. Das breite Angebot vieler Plattformen für dieses Crowdfunding und die Investitionsbereitschaft zahlreicher Anleger hat die Chance einer erfolgreichen Startfinanzierung deutlich erhöht. Sehr zu begrüßen ist es, dass zunehmend so auch erhebliche Beträge bis an die Millionengrenze zusammenkommen können. Der vorliegende Gesetzesentwurf, dieses Anlagesegment zum Schutz der Investoren besser zu regulieren, ist ein guter Schritt, Crowdfunding in Deutschland für noch mehr Anleger attraktiver zu machen. Dennoch sollte eine Überregulierung vermieden werden, um die entfachte Begeisterung für das Crowdfunding nicht gleich wieder im Keim zu ersticken!“

In der jetzigen Umsetzung sieht Schröter allerdings für deutsche Unternehmen erhebliche Nachteile im Vergleich zu den weniger regulierten Märkten im Ausland: „Der vorliegende Entwurf ist im Wesentlichen auf großvolumige Finanzprodukte ausgelegt und berücksichtigt in vielen Teilen nicht die dynamischen Erfordernisse des Crowdinvestings.“ Anpassungsbedarf im Gesetzesentwurf sieht der SIBB e.V. daher insbesondere in folgenden Bereichen:

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- Die Begrenzung des Maximalbetrages sollte auf über 1 Million Euro angehoben werden

·    Beibehalten des einfachen Handlings mit dem Verzicht auf ein Unterschriftserfordernis

·          - Regelung auf internationaler Ebene statt deutscher Alleingang

Schröter: „Würden diese Punkte berücksichtigt, wäre die Regulierung ein starker Impuls für das Crowdfunding und damit eine deutliche Verbesserung der Startbedingungen für die von uns vertretene IT- und Internetwirtschaft.“